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06.03.2018 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

Betrieblicher Grillabend: Toilettengang ist versicherter Weg

| Stürzt eine alkoholisierte Arbeitnehmerin während eines Grillabends bei einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung auf dem Weg zur Toilette und bricht sich das Bein, handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Vorgesetzte zum Unfallzeitpunkt den Grillabend noch nicht beendet hat, auch wenn keine Anwesenheitspflicht mehr besteht, so das SG Dortmund. |