Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

Harnblasenkrebs eines Chemiefachwerkers ist Berufskrankheit

| Die Berufsgenossenschaft muss den durch das aromatische Amin p-Chloranilin verursachten Harnblasenkrebs eines Chemiefachwerkers als Berufskrankheit entschädigen, so das LSG Hessen. |

 

Konkret verurteilte das LSG die Berufsgenossenschaft zur Anerkennung einer Berufskrankheit Nr. 1301 sowie zur Zahlung einer Verletztenrente (LSG Hessen, Urteil vom 21.02.2017, Az. L 3 U 9/13, Abruf-Nr. 194865):

  • Es sei nachgewiesen, dass der Chemiefachwerker über viele Jahre regelmäßigen Kontakt über die Haut und die Atemwege mit dem Gefahrstoff p-Chloranilin bei seiner beruflichen Tätigkeit hatte. Dies habe mit hinreichender Wahrscheinlichkeit seine Krebserkrankung verursacht.