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· Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

Nur einmal jährlich stattfindende Skiausfahrt nicht versichert

| Ein Arbeitnehmer, der an einer von seinem Arbeitgeber jährlich einmal ausgeschriebenen Skiausfahrt teilnimmt und sich dabei verletzt, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Das hat das SG Karlsruhe entschieden. |

 

  • Der Beschäftigte habe mit der Teilnahme an der Skiausfahrt offenkundig keine arbeitsvertraglich geschuldete oder eine vermeintliche Pflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis erfüllt und auch kein unternehmensbezogenes Recht wahrgenommen.
  • Die Teilnahme an einer solchen Skiausfahrt stehe auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Teilnahme am „Betriebssport“ unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Dafür sei auch bei Sportarten, die ‒ wie Skifahren ‒ saisonbedingt ausgeübt werden könnten, erforderlich, dass sie wenigstens monatlich durchgeführt werden. Diese Voraussetzungen erfülle die einmal jährlich stattfindende Skiausfahrt nicht.