17.09.2019 · Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung
Sturz im Hotel wegen eines Telefonats aus privaten Gründen
| Bestellt sich ein Versicherter ein Taxi, um einen Mietwagen für den im Anschluss an einen dienstlichen Kongress geplanten Urlaub abzuholen, handelt es sich um eine private Verrichtung. Diese fällt nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, so das LSG Hessen. |
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