· Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Verhebetrauma eines Bestatters beim Anheben eines Leichnams
| Ein Bestatter, der beim Anheben eines Leichnams ein Verhebetrauma erleidet, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Verhebetrauma erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an einen Arbeitsunfall ( LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2018, Az. L 6 U 1695/18, Abruf-Nr. 202745 ). |
Weiterführender Hinweis
- Rechtsprechung zum „Arbeitsunfall in der Unfallversicherung“ x→ Abruf-Nr. 43957341
Quelle: Ausgabe 09 / 2018 | Seite 4 | ID 45435787