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· Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

Verhebetrauma eines Bestatters beim Anheben eines Leichnams

| Ein Bestatter, der beim Anheben eines Leichnams ein Verhebetrauma erleidet, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Verhebetrauma erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an einen Arbeitsunfall ( LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2018, Az. L 6 U 1695/18, Abruf-Nr. 202745 ). |

 

Weiterführender Hinweis

  • Rechtsprechung zum „Arbeitsunfall in der Unfallversicherung“ x→ Abruf-Nr. 43957341
Quelle: Ausgabe 09 / 2018 | Seite 4 | ID 45435787