· Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Wegeunfall - Start von der Wohnung der Freundin
| Verbringt ein junger Mann einen Großteil seiner Freizeit bei seiner Freundin, obwohl er eine eigene Wohnung hat, können beide Wohnungen zu seinem Lebensmittelpunkt zählen. Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit von der Wohnung der Freundin fällt dann in den Schutz der Berufsgenossenschaft, so das LSG München. |
Hintergrund | Der Mann war auf dem Weg zur Arbeit beim Überholen mit einem Lkw zusammengestoßen. Die Berufsgenossenschaft sah darin keinen Arbeitsunfall. Denn der Mann kam nicht von seiner eigenen Wohnung, die 1,6 Kilometer von der Arbeitsstätte entfernt lag, sondern von der Wohnung seiner Freundin, die 46 Kilometer entfernt war. Fraglich ist in solchen Fällen,
- ob bei zwei gleichwertigen Wohnungen die näher zum Arbeitsort gelegene Wohnung den Lebensmittelpunkt darstellt, dann ist die Fahrt von der weiteren Wohnung als „Besuchsfahrt“ nicht geschützt, oder