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· Fachbeitrag · Haftpflichtversicherung

Schäden bei Schülerpraktika richtig versichern

| Viele Schüler absolvieren Praktika in Betrieben. Doch mit welcher Versicherung und über wen sind die Schäden abzusichern, die der Schüler dem Praktikumsbetrieb oder einem Dritten wie etwa Kunden des Betriebs zufügen kann? Der folgende Beitrag gibt Antwort. |

 

Schaden im Praktikum bei schulischer Pflichtveranstaltung

Absolviert der Schüler sein Praktikum im Rahmen einer schulischen Aus- oder Fortbildung, ist das Betriebspraktikum eine schulische Pflichtveranstaltung - und die Sache ist klar: Schäden am Eigentum des Praktikumsbetriebs sind über die Betriebshaftpflichtversicherung des Schulträgers abgesichert.

 

Schaden im Rahmen eines „Schnupperpraktikums“

Schäden, die im Rahmen eines freiwilligen Ferienpraktikums auftreten können, sind nicht über die Betriebshaftpflichtversicherung des Schulträgers abgesichert. Sie sollten über eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert werden. Primär kommt dafür die Versicherung der Eltern in Frage.