· Fachbeitrag · Kfz-Versicherung
Schaden nach Überfahren einer Bodenwelle ‒ Unfall- oder Betriebsschaden?
| Überfährt ein Fahrzeug eine Bodenwelle und wird es dadurch beschädigt, stellt sich regelmäßig die Frage, ob der Schaden als Betriebsschaden zu qualifizieren ist oder als Unfallschaden, für den der Versicherer einstehen muss. Das LG München II hat in einem solchen Fall einen Unfall bejaht und die aktuelle Rechtsprechung zum Schaden beim Überfahren einer Bodenwelle gleich mitgeliefert. |
Überfahren einer nicht erkennbaren Bodenwelle ist Unfall
Ein Versicherungsnehmer (VN) war mit dem Wohnmobil in der Nähe des Gardasees mit einer Geschwindigkeit von erlaubten etwa 50 km/h unterwegs. Dabei war er über eine quer zur Fahrbahn laufende für den VN aufgrund der Örtlichkeit und Sichtverhältnisse nicht erkennbare Bodenwelle gefahren.
Durch das Überfahren ist die Bodengruppe des Wohnmobils massiv beschädigt worden. Den Schaden wollte der VN nach Abzug seiner Selbstbeteiligung vom Vollkaskoversicherer ersetzt haben. Er beruft sich auf die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2008).
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