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14.09.2020 · Fachbeitrag · Kfz-Versicherung/Kundeninformation

Kollision mit Fahrertür beim Vorbeifahren an haltendem Fahrzeug

| Wer an einem haltenden oder parkenden Fahrzeug zu knapp vorbeifährt, muss sich u. U. an den Kosten beteiligen, wenn er mit einer sich öffnenden Fahrzeugtür kollidiert. Ein Abstand von nur 30 bis 35 cm ist in jedem Fall zu gering, entschied das AG Frankenthal. |