· Fachbeitrag · Krankenversicherung
Chancen und Risiken eines Tarifwechsels in der privaten Krankenversicherung nach § 204 VVG
von Ralf Willems, Vorstand der corrigo AG, Versicherungsberater
| Das Tarifwechselrecht in der privaten Krankenversicherung, verankert in § 204 VVG , ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Der folgende Beitrag führt Sie ein in das Tarifwechselrecht und zeigt Chancen und Risiken des Wechsels für den Versicherungsnehmer (VN) auf. |
Rechtlicher Rahmen
Das Tarifwechselrecht aus § 204 VVG (ehemals § 178f VVG alter Fassung) regelt, dass jeder Versicherte das Recht hat, in einen gleichartigen Tarif bei seiner bestehenden privaten Krankenversicherung zu wechseln, und zwar mit allen bisher erworbenen Rechten. Nur für den Fall dass der neue Tarif eine höhere Leistung bietet, ist der Versicherer berechtigt, eine Risikoprüfung vorzunehmen und Wartezeiten oder Risikozuschläge zu verlangen. Dies wiederum kann der Versicherte abwehren, indem er auf die höheren Leistungen verzichtet.
Wesentlicher Kundennutzen
Die Versicherungskunden profitieren von einem Tarifwechsel im Wesentlichen dadurch, dass folgende Punkte erreicht werden:
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