· Fachbeitrag · Krankenversicherung
Freiwillig in der GKV Versicherte: Auszahlungen aus privaten Versicherungen und Beitragspflicht
| Unsicherheit herrscht bei Bürgern, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, aus welchen Leistungen sie im Alter Beiträge an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung entrichten müssen. WVV stellt Ihnen die Grundsätze vor und erläutert, wann aus einer privaten Lebens- und Rentenversicherung Beiträge zu zahlen sind. |Überblick: Beitragsrechtliche Behandlung von Versicherungsleistungen
Beitragsbemessung bei freiwilligen Mitgliedern
Für die Beitragsbemessung der freiwilligen Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherten zu berücksichtigen (§ 240 Abs. 1 S. 2 SGB V bzw. § 57 Abs. 4 S. 1 SGB XI).
Gesamtheit der Einnahmen maßgebend
Damit ist gemeint, dass sich die Beitragsbelastung grundsätzlich an der Gesamtheit der Einnahmen ausrichtet. Welche Einnahmen darunter fallen, ist im SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) bzw. SGB XI (gesetzliche Pflegeversicherung) nicht festgelegt. Aus den Gesetzesmaterialien, dem Wortlaut der Vorschrift, ihrer Zweckbestimmung und dem gesetzlichen Zusammenhang kann allerdings Folgendes entnommen werden: Der Beitragsbemessung unterliegen alle Einnahmen und Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, ohne Rücksicht auf deren steuerliche Behandlung.
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