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14.09.2016 · Fachbeitrag · Krankenversicherung

Keine Rückkehr in die GKV bei Anfechtung des PKV-Vertrags

| Hat ein Versicherter seine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV wegen eines Wechsels in die PKV gekündigt, lebt die Mitgliedschaft in der GKV nicht wieder auf, wenn der PKV-Versicherer den Versicherungsvertrag nachträglich wirksam angefochten hat. Das hat das BSG klargestellt. |