17.01.2014 · Fachbeitrag · Krankenversicherung
Kündigung der privaten Krankenversicherung für volljähriges Kind
| Der Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung kann die Mitversicherung für ein volljähriges Kindes auch dann wirksam kündigen, wenn er keinen Nachweis für eine nahtlose Anschlussversicherung des Kindes nach § 205 Abs. 6 Satz 1 VVG erbringen kann (BGH, Urteil vom 18.12.2013, Az. IV ZR 140/13; Abruf-Nr. 140064 ). |
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