· Fachbeitrag · Krankenversicherung
Neue Regeln für Waisenrentenbezieher:Versicherungspflicht und Beitragsfreiheit
| Für Antragsteller und Bezieher einer gesetzlichen Halbwaisen- oder Vollwaisenrente gelten hinsichtlich der Krankenversicherung seit 01.01.2017 neue Vorschriften. Auch als Vertreter können Sie damit konfrontiert sein. |
Neue Versicherungspflicht und Ausnahmen
Für Bezieher einer Waisenrente wurde zum 01.01.2017 ein eigener Versicherungspflichttatbestand eingeführt (§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 11b Buchst. a SGB V):
- Personen, die von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Waisenrente beziehen, sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Die Vorversicherungszeit muss nicht nachgewiesen werden.
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