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· Fachbeitrag · Krankenversicherung

Neue Regeln für Waisenrentenbezieher:Versicherungspflicht und Beitragsfreiheit

| Für Antragsteller und Bezieher einer gesetzlichen Halbwaisen- oder Vollwaisenrente gelten hinsichtlich der Krankenversicherung seit 01.01.2017 neue Vorschriften. Auch als Vertreter können Sie damit konfrontiert sein. |

Neue Versicherungspflicht und Ausnahmen

Für Bezieher einer Waisenrente wurde zum 01.01.2017 ein eigener Versicherungspflichttatbestand eingeführt (§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 11b Buchst. a SGB V):

 

  • Personen, die von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Waisenrente beziehen, sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Die Vorversicherungszeit muss nicht nachgewiesen werden.