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· Fachbeitrag · Krankenversicherung

PKV: Treuhänder erscheint nicht unabhängig - Prämienerhöhung unwirksam?

von Dr. Jan Boetius, München

| Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) bedürfen der Zustimmung eines gesetzlichen Treuhänders. Sie könnten unwirksam sein, wenn der Treuhänder vom PKV-Unternehmen wirtschaftlich abhängig ist. So sieht es jedenfalls das AG Potsdam. WVV nimmt das Urteil unter die Lupe und erläutert, warum das Urteil ein Pyrrhus-Sieg für Versicherungsnehmer ist. |

Voraussetzungen einer Prämienerhöhung

Prämienerhöhungen in der PKV sind nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig, z. B. wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif gegenüber der Kalkulation um mindestens zehn Prozent gestiegen sind. Um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen auch erfüllt sind, muss ein unabhängiger Treuhänder prüfen, ob das Rechenwerk und die Kalkulationsunterlagen des PKV-Unternehmens die Erhöhung rechtfertigen. Erst wenn der Treuhänder der Prämienerhöhung zugestimmt hat, darf der Versicherer sie in Kraft setzen. Fehlt die Zustimmung, ist die Erhöhung unwirksam.

 

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss das PKV-Unternehmen die Prämie erhöhen. Es hat nicht die Freiheit, die Prämienerhöhung zu unterlassen oder in einem geringeren Umfang als erforderlich durchzuführen, um damit vielleicht bei Preisvergleichen gegenüber der Konkurrenz günstiger auszusehen. Das hat seinen guten Grund, weil dauerhaft unterkalkulierte Prämien zur Insolvenz des Versicherers führen können.