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24.04.2014 · Fachbeitrag · Krankenversicherung

Vereinbarter Selbstbehalt erhöht Sonderausgabenabzug nicht

| Vereinbart Ihr Kunde beim Abschluss eines privaten Krankenversicherungsvertrags einen Selbstbehalt und zahlt er deshalb im Krankheitsfall einen Teil der Kosten für Arzt und Medikamente selbst, handelt es sich bei diesen Zahlungen nicht um abziehbare Sonderausgaben. Es kommt allenfalls ein Abzug als außergewöhnliche Belastung in Betracht, entschied der BFH (Beschluss vom 8.10.2013, Az. X B 110/13; Abruf-Nr. 140477 ). |