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· Fachbeitrag · Krankenversicherung

Weniger Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig versicherte Selbstständige seit 01.01.2019

| Zum Jahreswechsel 2018/2019 ist das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) in Kraft getreten. U. a. regelt das Gesetz, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen müssen. Eine Entlastung gibt es seit dem 01.01.2019 auch für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind: Die Mindestbemessungsgrenze in der freiwilligen Krankenversicherung wird reduziert. |

Verfahren für freiwillig versicherte Selbstständige seit 2018

Seit dem 01.01.2018 gibt es ein neues Verfahren: Seither werden die Beiträge für freiwillig Versicherte mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit und Versorgungsbezügen zunächst vorläufig errechnet. Erst wenn die Selbstständigen den Einkommenssteuerbescheid des Finanzamts für das Jahr 2018 vorlegen, berechnet die Krankenkasse die Beiträge auf der Basis der tatsächlich erzielten Einkünfte rückwirkend neu.

 

  • Ist das tatsächliche Einkommen, das sich aus dem Einkommenssteuerbescheid ergibt, niedriger, erstattet die Krankenkasse die Beiträge.