16.09.2015 · Fachbeitrag · Kundeninformation
Dienstreise-Kaskoversicherung weiterhin steuerfrei
| Hat der Arbeitgeber eine Dienstreise-Kaskoversicherung für ein Privatfahrzeug seines Arbeitnehmers abgeschlossen, so führt die Prämienzahlung des Arbeitgebers weiterhin nicht zum Lohnzufluss beim Arbeitnehmer. Die Versicherung bleibt also steuerfrei. Das hat die Finanzverwaltung für die seit dem 1. Januar 2014 geltende Rechtslage klargestellt (BMF, Schreiben vom 9.9.2015, Az. IV C 5 – S 2353/11/10003, Abruf-Nr. 145359 ). |
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