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03.03.2014 · Fachbeitrag · Kundeninformation

Haftung des Sicherungspartners bei Klettertouren

| Ein Sicherungspartner beim Klettern muss die Regeln der Kletterpraxis beachten. Sonst haftet er dem Kletterer für entstandene Schäden. Auf einen Haftungsausschluss bzw. eine -beschränkung wie bei sportlichen Wettkämpfen kann er sich nach Ansicht des OLG Hamm nicht berufen. |