13.03.2014 · Fachbeitrag · Kundeninformation
Haftung des Sicherungspartners bei Klettertouren
| Ein Sicherungspartner beim Klettern muss die Regeln der Kletterpraxis beachten. Sonst haftet er dem Kletterer für entstandene Schäden. Auf einen Haftungsausschluss bzw. eine -beschränkung wie bei sportlichen Wettkämpfen kann er sich nach Ansicht des OLG Hamm nicht berufen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig