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26.01.2015 · Fachbeitrag · Kundeninformation

Keine überzogene Pflicht zur Absicherung einer Baustelle

| Ein Baunternehmer ist nicht dafür verantwortlich, wenn der Bewohner eines Hauses beim Leeren seines Briefkastens in die Tiefe stürzt, weil er sich über die Weisung des Bauunternehmers hinweggesetzt hat, die Haustür während der Bauarbeiten nicht zu benutzen, und der Unternehmer zur Sicherung der Baustelle vor der Haustür zwei Holzbretter in der Laibung verkeilt hat. Zu diesem Schluss ist das LG Coburg gelangt und hat die Schadenersatzklage des Bewohners abgewiesen (LG Coburg, Urteil vom 22.7.2014, Az. 22 O 107/14; Abruf-Nr. 143564 ; rechtskräftig). |