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Mitschuld an Unfall bei Parken in zweiter Reihe
| Parkt ein Fahrzeug in zweiter Reihe, beeinflusst es den Verkehr, sodass der Eigentümer des Fahrzeugs einen Teil seines Schadens selbst tragen muss, wenn ein anderes Fahrzeug gegen das geparkte fährt und es beschädigt. Das hat das AG München entschieden. |
Im Urteilsfall hatte ein Lkw in München in zweiter Reihe geparkt. Er blockierte dadurch die rechte Fahrspur, Teile seines Aufbaus und der linke Außenspiegel ragten in die linke Fahrspur. Beim Versuch, vorbeizufahren, touchierte ein anderer Lkw den parkenden und verursachte daran einen Schaden von 3.827 Euro. Der Schädiger war bereit, 75 Prozent des Schadens zu ersetzen. Mehr allerdings nicht, schließlich, so meinte er, sei auch der andere Lkw-Fahrer Mitschuld. Das AG München gab ihm Recht: Der Geschädigte muss 25 Prozent des Schadens nach den Grundsätzen der Betriebsgefahr selbst tragen (AG München, Urteil vom 26.3.2013, Az. 332 C 32357/12; Abruf-Nr. 140351).
Wichtig | Das Urteil ist auf einen Unfall mit einem Pkw übertragbar. Voraussetzung dürfte allerdings sein, dass durch das Parken in zweiter Reihe die Fahrspur verengt wurde und eine Vorbeifahrt erheblich erschwert wird.