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Sturz über Gartenschlauch im Gartencenter ‒ kein Schmerzensgeld
| Die Kundin eines Baumarkts, die im Gartenbereich des Markts über einen am Boden liegenden Gartenschlauch stürzt, kann kein Schmerzensgeld vom Betreiber des Baumarkts verlangen. Denn das Verfangen im Gartenschlauch unterfällt dem allgemeinen Lebensrisiko. Dass der Gartencenter den Schlauch während der Bewässerung der Blumen sichert, kann nicht erwartet werden (AG München, Urteil vom 09.10.2019, Az. 122 C 9106/19, Abruf-Nr. 214797 , rechtskräftig). |
Quelle: Ausgabe 07 / 2020 | Seite 2 | ID 46412943