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08.03.2018 · Nachricht · Kundeninformation

Vorschuss und unfallbedingte Entschädigungsleistung in einem Jahr

| Eine unfallbedingte Entschädigung, die der Versicherer des Schädigers nach einem Unfall dem Unfallopfer als Ersatz für entgangenes Gehalt zahlt, kann beim Unfallopfer tarifbegünstigt besteuert werden. Dazu müssen zusammengeballt ausgezahlte Einkünfte vorliegen. Dass das auch bei zwei Zahlungen in einem Jahr der Fall sein kann, hat der BFH jetzt bei einem Vorschuss auf die Entschädigungszahlung entschieden. |