· Fachbeitrag · Lebensversicherung
Versorgungsausgleich: So werden sicherungsabgetretene Lebensversicherungen behandelt
| Im Versorgungsausgleich kann ein sicherungshalber abgetretenes Anrecht aus einer privaten Lebensversicherung intern ausgeglichen werden. Dabei ist laut BGH in der Beschlussformel auch auszusprechen, dass der Anspruch aus der Sicherungsvereinbarung auf Rückgewähr des Bezugsrechts auf beide Ehegatten als Mitgläubiger übertragen wird. |
Besicherung eines Darlehens mit Rechten aus LV
Im BGH-Fall hatte der Ehemann während der Ehe ein Anrecht auf Rentenzahlung aus einem privaten Lebensversicherungsvertrag erworben. Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag hatte er zur Besicherung eines Darlehens, das in monatlichen Raten zu tilgen ist, abgetreten. Das Familiengericht hat das Anrecht intern geteilt. Die Rechtsmittel des Versicherers blieben erfolglos.
Interner Ausgleich
Der BGH hat in seiner Entscheidung folgende Punkte herausgestellt (BGH, Urteil vom 7.8.2013, Az. XII ZB 673/12; Abruf-Nr. 140706):
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