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22.10.2014 · Fachbeitrag · Lebensversicherung

Zahlung einer Lebensversicherung kann in den Nachlass fallen

| Haben sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Erben und einen Dritten zum Vorerben eingesetzt, und wird dessen Erbenstellung durch Anfechtung rückwirkend unwirksam, ist der Dritte von Anfang an nur als Erbschaftsbesitzer anzusehen. Die Erbengemeinschaft hat dann Anspruch auf Herausgabe der Nachlassgegenstände bzw. ihrer Surrogate. Das kann auch für eine Lebensversicherung gelten, entschied das OLG Koblenz. |