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· Fachbeitrag · Riester-Rente

Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke und Zulage

| Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke haben keinen unmittelbaren Anspruch auf die Altersvorsorgezulage nach § 79 i. V. m. § 10a Abs. 1 EStG. Das hat der BFH zu einem angestellten Rechtsanwalt entschieden, der Mitglied der Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung ist ( BFH, Urteil vom 06.04.2016, Az. X R 42/14, Abruf-Nr. 186418). Ist ein solches Pflichtmitglied verheiratet oder lebt es in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kann es aber einen abgeleiteten Riester-Anspruch haben. |

Quelle: Ausgabe 10 / 2016 | Seite 1 | ID 44225404