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· Fachbeitrag · Sozialversicherung

Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig

| Ein GmbH-Geschäftsführer, der über eine Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft verfügt, ist als abhängig Beschäftigter sozialversicherungspflichtig, wenn er zwar für die Gesellschaft wesentliche Fachkenntnisse und Kundenkontakte besitzt, sich jedoch Arbeitnehmerrechte wie ein leitender Angestellter sichert. Dies hat das SG Dortmund entschieden. |

 

Die tragenden Gründe des SG im Urteilsfall sind:

  • Der Geschäftsführer einer Softwarefirma mit einem Gesellschafteranteil von 49,71 Prozent habe allein aufgrund seiner Gesellschafterrechte nicht die Möglichkeit, seine Weisungsgebundenheit aufzuheben.