16.06.2015 · Fachbeitrag · Sozialversicherung
Kommanditist einer KG kann selbstständig sein
| Auch ein Kommanditist einer KG, der nicht die Rechtsmacht besitzt, seine Weisungsgebundenheit als Angestellter der KG aufzuheben oder abzuschwächen, kann selbstständig und damit versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sein. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden. |
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