19.11.2015 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Minderheitsbeteiligter GGf mit Veto-Recht – keine Sperrminorität
| Ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) mit einer Minderheitsbeteiligung, dem vertraglich ein Veto-Recht eingeräumt wird, wird dadurch nicht zum Selbstständigen im Sinne des Sozialversicherungsrechts, entschied das BSG . |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig