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19.11.2015 · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht

Minderheitsbeteiligter GGf mit Veto-Recht – keine Sperrminorität

| Ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) mit einer Minderheitsbeteiligung, dem vertraglich ein Veto-Recht eingeräumt wird, wird dadurch nicht zum Selbstständigen im Sinne des Sozialversicherungsrechts, entschied das BSG . |