· Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte
Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2018
| Auch im Jahr 2018 haben sich viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung erhöht. Der folgende Beitrag liefert Ihnen einen Überblick, welche Werte 2018 gelten. |
Beitragsbemessungsgrenzen
Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die maximal zu leistenden Beiträge sind 2018 wieder generell gestiegen. Somit gelten seit dem 01.01.2018 in den einzelnen Sozialversicherungszweigen folgende Grenzen:
| ||
| Alte Bundesländer | Neue Bundesländer |
Arbeitslosenversicherung | ||
| 78.000 Euro | 69.600 Euro |
| 6.500 Euro | 5.800 Euro |
Allgemeine Rentenversicherung | ||
| 78.000 Euro | 69.600 Euro |
| 6.500 Euro | 5.800 Euro |
Knappschaftliche Rentenversicherung | ||
| 96.000 Euro | 85.800 Euro |
| 8.000 Euro | 7.150 Euro |
Kranken- und Pflegeversicherung | ||
| 53.100 Euro | 53.100 Euro |
| 4.425 Euro | 4.425 Euro |
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