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· Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte

Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2019

| Auch im Jahr 2019 haben sich viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung erhöht. Der folgende Beitrag liefert Ihnen einen Überblick über die Werte, die 2019 gelten. |

Beitragssätze in der Sozialversicherung

Eine wichtige Neuerung gibt es 2019 bei der Krankenversicherung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen seit 01.01.2019 die Beiträge zur Krankenversicherung einschl. der Zusatzbeiträge wieder je zur Hälfte (Versichertenentlastungsgesetz). Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung wurde zum 01.01.2019 um 0,5 Prozentpunkte angehoben. 2019 gelten daher folgende Beitragssätze in der Sozialversicherung.

 

  • Beitragssätze 2019

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Gesamt

Arbeitslosenversicherung

1,25 %

1,25 %

2,50 %

Allgemeine Rentenversicherung

9,30 %

9,30 %

18,6 %

Knappschaftliche Rentenversicherung

15,40 %

9,30 %

24,7 %

Krankenversicherung

  • Allgemeiner Beitrag

7,30 %

7,30 %

14,60 %

  • Ermäßigter Beitrag

7,00 %

7,00 %

14,00 %

Pflegeversicherung

  • allgemein

1,525 %

1,525 %

3,05 %

  • Kinderlose

1,525 %

1,775 %

3,30 %

  • Sachsen

1,025 %

2,025 %

3,05 %

  • Sachsen/Kinderlose

1,025 %

2,275 %

3,30 %