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25.03.2014 · Fachbeitrag · Versicherungsteuer

Garantieversicherung für Industrieanlage im Ausland

| Das Versicherungsteuergesetz knüpft bei der Versicherung von Risiken in Bezug auf unbewegliche Sachen ausschließlich an die geographische Belegenheit des Risikos an. Eine Garantieversicherung für eine Industrieanlage in Norwegen unterliegt daher laut BFH nicht der Versicherungsteuer. |