13.01.2015 · Fachbeitrag · Versicherungsteuer
Konzerninterne Absicherung des Forderungsausfallrisikos
| Die von einer Muttergesellschaft ihren Tochtergesellschaften gegen Entgelt gewährten „Ausfallbürgschaften“ unterliegen als Forderungsausfallversicherungen der Versicherungsteuer (FG Köln, Urteil vom 6.5.2014, Az. 2 K 430/11; Abruf-Nr. 143533 ). |
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