· Nachricht · Gesetzesänderung
Stichtag 1.1.15: Der Mindestlohn kommt
| Ab dem 1.1.15 gilt bundesweit der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR. Dieser gilt auch für das Kanzleipersonal mit Ausnahme der Auszubildenden. Sonderregelungen gelten außerdem für Langzeitarbeitslose und Praktikanten (bestimmte Praktika bleiben vom Mindestlohn ausgenommen). |
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) empfiehlt angesichts der bevorstehenden Einführung des Mindestlohns in seinem aktuellen Rechtsanwalts- und RENO-Fachangestellten-Merkblatt 2014/2015, sich bei den Gehältern für das ausgebildete Fachpersonal schon jetzt an den Vorgaben zu orientieren (http://anwaltverein.de/downloads/Fachangestellten-Merkblatt-2014-2015mit-angepassten-Texten.pdf).
Ergänzend hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine (kostenlose) Mindestlohn-Hotline eingerichtet, die unter 030/60 28 00 28 (oder Telefax: 030/221 911 017) freigeschaltet ist. Dort werden Auskünfte sowohl an Arbeitnehmer als auch Unternehmen erteilt. Die Servicenummer kann als Service auch interessierten Mandanten empfohlen werden. Die Mediathek enthält informative Videos, ferner wird die Broschüre "Der Mindestlohn. Fakten und Hintergründe" angeboten, die im PDF-Format heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden kann (Stand Oktober 2014).
http://www.der-mindestlohn-kommt.de/SharedDocs/Downloads/ml/broschuere-ml.pdf?__blob=publicationFile