Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang „Anwaltliches Berufsrecht“ erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen – kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).
§ 49b Abs. 5 BRAO ist eine versteckte Vorschrift. Dort steht: Wollen wir ein Mandat nach dem Gegenstandswert abrechnen, müssen wir vor der Übernahme des Auftrags unsere Mandanten darauf hinweisen müssen.
Der ursprünglich für den 22.1.26 geplante Termin des Moduls „Grundlagen der anwaltlichen Berufsausübung“ im Rahmen des IWW-Online-Lehrgangs Anwaltliches Berufsrecht wird auf den 28.1.26 verschoben.
Zu Beginn des neuen Jahrs gibt es zum Thema der Sammelanderkonten nach jahrelangen Auseinandersetzungen (Editorial AK 3/2022) endlich Positives zu vermelden. Nachdem die Anwaltsorganisationen die Veränderungen bei den Sammelanderkonten im Jahr 2021 nicht so richtig wahrgenommen hatten, blieb es zunächst bei einer Änderung des § 4 BORA in der Hoffnung, dass damit alles gut werden könnte.
Vorsicht ist geboten, wenn der Rechtsanwalt, der als Mediator tätig gewesen ist, nach Scheitern der Mediation eine der Mediationsparteien in einem Prozess vertreten soll. Ggf. steht der Verdacht des Parteiverrats ...
wenn es nicht so traurig wäre, dann könnte ich fast darüber lachen, wie der bayerische Justizminister Georg Eisenreich mit der Rechtsanwaltschaft und nachfragenden Journalisten umgeht. Leise und ohne Beteiligung der ...
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Wer als Fachanwalt trotz mehrfacher Aufforderungen keine Nachweise für die Fortbildung gem. § 15 FAO (15 Stunden im Jahr) erbringt, dem kann die RAK – nach der Ausübung des Ermessens – die Befugnis zur Führung des Fachanwaltstitels entziehen. Der BGH (16.5.25, AnwZ (Brfg) 51/24, Abruf-Nr. 248934 ) hat diese Praxis der RAK wieder ausdrücklich bestätigt.