Viele Rentner verzichten im Alter auf einen eigenen Pkw. Das gilt insbesondere dann, wenn sie in einem Pflegeheim untergebracht sind. Dabei kann es mit Blick auf die erbschaftsteuerlichen Freibeträge durchaus sinnvoll sein, auch einen nicht genutzten Pkw im Besitz zu haben – selbst wenn dieser finanziert wurde. Gleiches gilt für Hausrat & Co. Wieso das so ist und wie groß das aus normalen Sachwerten bestehende Vermögen sein sollte, zeigt dieser praktische Fall.
Geht ein Familienheim im Erbfall von einem verstorbenen Elternteil auf die Kinder über, so ist dieser Vorgang nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG steuerbefreit, soweit der Erblasser dort bis zu seinem Tod gewohnt hat ...
Soll Vermögen auf Schwiegerkinder transferiert werden, schlägt schnell das Finanzamt zu. Aufgrund der geringen Freibeträge kommt es nämlich häufig zu einer hohen Belastung mit Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer.
In der Praxis kommt es häufig vor, dass im Vorfeld einer Generationennachfolge ein Einzelunternehmen in eine GmbH & Co. KG eingebracht wird, um anschließend dem Sohn oder der Tochter die KG-Anteile steuerbegünstigt nach §§ 13a, 13b ErbStG zuwenden zu können. Hier ist aufgrund einer neuen Verwaltungsanweisung im Hinblick auf das junge Verwaltungsvermögen und die jungen Finanzmittel äußerste Vorsicht geboten. Was es zu beachten gilt, wird im nachfolgenden Praxisfall im Detail erläutert.
Soll Vermögen auf die nächste Generation transferiert werden, muss stets die Schenkungsteuer im Blick behalten werden. Andernfalls können ungewollt hohe Steuerschulden entstehen. Das Problem: Je nach ...
Gemäß § 10 Abs. 6 S. 11 ErbStG ist der Abzug eines Nutzungsrechts bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer ausgeschlossen, wenn sich die Grundstücksbelastung bereits bei der Ermittlung des gemeinen Werts einer ...
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Privater Grundbesitz wird in der Praxis unter nahen Angehörigen häufig unter Nießbrauchsbestellung oder gegen Vereinbarung einer Rente übertragen. Bei Rentenzahlungen wird der Barwert der Rente wie eine Verbindlichkeit vom Grundbesitzwert für schenkungsteuerliche Zwecke abgezogen. Ertragsteuerlich stellt sich dann jedoch die Frage, ob es sich bei der Rente um wiederkehrende Leistungen handelt, die sowohl beim Berechtigten als auch beim Zahlenden als Kaufpreisrente in einen Tilgungs- und Zinsanteil aufgeteilt ...