05.08.2011 | Der praktische Fall
Vergleich der Nachsteuerrendite bei grenzüberschreitenden Kapitalanlagen
von StB Prof. Dr. Dieter Endres, Frankfurt am Main
Im Zeitalter der Globalisierung bietet sich auch bei der Auswahl von Kapitalanlagen ein deutlich erweitertes Spektrum an Möglichkeiten. Steueraspekte sollten bei Anlageentscheidungen stets frühzeitig mit einbezogen werden, da bereits im nationalen Umfeld keine Entscheidungsneutralität der Besteuerung besteht. Umso mehr ist bei grenzüberschreitenden Investitionen ein Vergleich von Nachsteuerrenditen unerlässlich, um steuerinduzierte Verzerrungen zwischen verschiedenen Anlageformen bereits im Planungsstadium zu berücksichtigen. Im Beispielsfall hat ein Anleger die Wahl zwischen einer unternehmerischen Auslandsbeteiligung, einer ausländischen Immobilieninvestition und einer Fremdkapitalvergabe ins Ausland.
1. Ausgangssachverhalt
Der konfessionslose Max Anleger, wohnhaft in Mannheim, hat von seiner Tante Olga ein Bankguthaben von 1 Mio. EUR (nach Begleichung der Erbschaftsteuer) geerbt. Nun überlegt er eine geeignete Anlagemöglichkeit. Dabei will er die Nachsteuerrendite möglicher Anlagen ermitteln. Seine Frau Debbie präferiert Anlagen in den USA und kommt mit verschiedenen Anlagealternativen auf Max zu: die Akquisition einer US-Unternehmensbeteiligung durch Eigenkapitalzuführung an die deutsche A-GmbH, Immobilieninvestitionen in Texas und/oder New York oder eine Darlehensvergabe an eine amerikanische Gesellschaft als Darlehensnehmer.
Welche der drei Anlageformen verspricht Max Anleger die höchste jährliche Nachsteuerrendite? Wie sind die ermittelten Steuerquoten im Vergleich zu Inlandsanlagen zu beurteilen?
2. Akquisition einer US-Unternehmensbeteiligung
2.1 Berechnungsgrundlagen
In der ersten Option kann Max Anleger das Geld seiner seit Jahren erfolgreich im Maschinenbau tätigen A-GmbH als zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung stellen, womit die bereits lange geplante Akquisition einer 100 %igen Beteiligung an einer US-Kapitalgesellschaft durch die A-GmbH möglich wird. Die US-Gesellschaft soll den Vertrieb der von der A-GmbH produzierten Maschinen fördern. Die US-Gesellschaft erzielt einen Gewinn vor Ertragssteuern von 100.000 EUR (144.300 USD) pro Jahr. Die Gewinne sollen bis zu Max Anleger ausgeschüttet werden. Die US-Körperschaftsteuerbelastung der US-Kapitalgesellschaft beträgt 35 % (keine zusätzlichen Staatssteuern). Die A-GmbH unterliegt einer Gewerbesteuerbelastung von 16 %. Max Anleger befindet sich in der höchsten Progressionsstufe der deutschen Einkommensteuer.
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