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Bund lehnt Abschaffung der Aufwandbesteuerung ab
| Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)» ab. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf legte heute die Gründe für die Ablehnung dar. Die Initiative beeinträchtigt die Standortattraktivität der Schweiz und beschränkt die Finanzautonomie der Kantone (Eidgenössisches Finanzdepartement EFD 6.10.2014, Medienmitteilung). |
Die Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)» verlangt die Abschaffung der Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung). In der Schweiz wohnhafte, nicht erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sollen zukünftig wie alle anderen steuerpflichtigen Personen nach dem Einkommen und Vermögen besteuert werden und nicht mehr pauschal nach den Lebenshaltungskosten.
Aufwandbesteuerung fördert Standortattraktivität
Um vermögende und sehr mobile Personen gibt es einen intensiven internationalen Steuerwettbewerb. Mit speziellen Regelungen versuchen verschiedene Staaten, diese Personen zur Wohnsitznahme in ihrem Land zu bewegen. Mit der Möglichkeit zur Aufwandbesteuerung stärkt die Schweiz ihre Position im internationalen Steuerwettbewerb. Die Aufwandbesteuerung ist nach Ansicht des Bundesrates deshalb ein wichtiges standortpolitisches Instrument mit volkswirtschaftlicher Bedeutung, das beibehalten werden soll.
Grosse wirtschaftliche Bedeutung für einige Kantone und Gemeinden
Die Besteuerung nach dem Aufwand hat vor allem in der Westschweiz eine lange Tradition. 76 Prozent aller Aufwandbesteuerten leben in vier Kantonen (Waadt, Wallis, Genf, Tessin). Eine Abschaffung der Aufwandbesteuerung würde deshalb vor allem diese Kantone und ihre Gemeinden treffen. Sollten bisher nach dem Aufwand besteuerte Personen abwandern, könnte dies vor allem Probleme für Gemeinden verursachen, die in strukturschwachen Regionen liegen und deshalb Arbeitsplatzverluste und Steuereinbussen nur schwer kompensieren könnten. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es den Kantonen überlassen bleiben soll, ob sie die Aufwandbesteuerung vorsehen oder nicht.
Zukünftige Verschärfung der Aufwandbesteuerung
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Aufwandbesteuerung im Spannungsfeld von Standortattraktivität und Steuergerechtigkeit steht. Mit der Revision der Aufwandbesteuerung wurde ein ausgewogener Kompromiss zwischen Steuergerechtigkeit und Standortattraktivität erzielt, der nicht bereits wieder in Frage gestellt werden sollte. Die Revision wurde von den eidgenössischen Räten im Herbst 2012 verabschiedet und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.