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  • 22.10.2010 | Steufa-Praxis

    Arzthelferin zeigt ihren Chef an

    Beim Finanzamt ging eine Anzeige einer Arzthelferin ein, die ihren früheren Chef - der Orthopäde hatte seiner Mitarbeiterin gekündigt - der Steuerhinterziehung beschuldigte. Sie habe jahrelang mit ansehen müssen, wie ihr Chef Schwarzgeld beiseite geschafft habe. Die Beamten werteten die Anzeige als typische Denunziation seitens einer enttäuschten Mitarbeiterin und beschlossen, der Sache nicht weiter nachzugehen.  

     

    1. Traditionelle chinesische Medizin (TCM)

    Ein Jahr später kam der Fall - unabhängig von der Anzeige - aber auf den Prüfungsgeschäftsplan. Im Rahmen der Prüfungsvorbereitungen nahm der Betriebsprüfer nun Kontakt zu der ehemaligen Angestellten auf.  

     

    Die Arzthelferin hatte Folgendes beobachtet: Ihr früherer Arbeitgeber sei Orthopäde und habe eine Ausbildung in chinesischer Medizin. Da die Behandlungsmethoden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt würden, müssten die Kassenpatienten diese Leistungen aus eigener Tasche bezahlen. Bereits bei der Anmeldung habe sie den Patienten mitteilen müssen, dass die Behandlung nur gegen Barzahlung erfolgt. Auf diese Weise seien wöchentlich mehrere tausend Euro zusammengekommen. Die Beträge habe sie immer freitags zur Bank gebracht. Einmal habe sie die Kollegin vertreten müssen, die die Abrechnungen erstellte. Dabei habe sie zufällig bemerkt, dass das auf den Rechnungen angegebene Konto nicht das Konto war, auf das sie die Einzahlungen vornahm. Zur Kündigung habe geführt, als sie im Rahmen von Gehaltsverhandlungen gedroht habe, ihren Chef wegen Schwarzeinnahmen beim Finanzamt anzuzeigen.  

     

    2. Prüfung, Geständnis und Steuernachzahlung