
beA-Störung
Ein pauschaler Verweis auf eine Übertragungsstörung reicht nicht aus
Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn ein Rechtsanwalt bei einer Störung des beA bei seiner Glaubhaftmachung der Umstände auf die Seite der BRAK oder der Justiz verweist (AK 25, 38
, AK 23, 114). Allein die Formulierung „vorab per Fax ...




