26.07.2010 |
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26.07.2010 | Personalmanagement
Stichtagsregelung bei zu hoher Bonuszahlung unwirksam
Wird in einer Betriebsvereinbarung eine Bonuszahlung von einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht, ist diese Stichtagsregelung unwirksam, wenn die vorgesehene Bonuszahlung 25 Prozent des Jahreseinkommens des Arbeitnehmers übersteigt. Das hat das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden (Urteil vom 20.8.2009, Az: 14/18 Sa 612/09; Abruf-Nr. 100818). Nach Ansicht der Richter tritt bei einer derart hohen Bonuszahlung das Ziel, mit der Bonuszahlung künftige Betriebstreue zu belohnen, hinter den Vergütungscharakter zurück.
Beachten Sie: Das Urteil dürfte auch für individualvertragliche Vereinbarungen gelten. Allerdings muss die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Revisionsverfahren abgewartet werden (Az: 10 AZR 807/09).