01.10.2007 | Ab 1. Januar 2008
Neues Versicherungsvertragsgesetz – Verkaufsbremse zum Jahresende?
Ab dem 1. Januar 2008 wird das neue Versicherungsvertragsgesetz für ab dem 1. Januar 2008 neu abgeschlossene Versicherungsverträge gelten. Auf Altverträge werden die Neuregelungen erst ein Jahr später, das heißt zum 1. Januar 2009 angewendet.
Deutliche Vorteile für den Kunden
In der Teil- und Vollkaskoversicherung bringt dies dem Kunden deutliche Vorteile:
- Das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ wird es dann nicht mehr geben. Das betrifft Fälle der groben Fahrlässigkeit. Nach heutigem Recht muss der Kaskoversicherer bei grober Fahrlässigkeit des Kunden gar nichts zahlen. In Zukunft wird bei festgestellter grober Fahrlässigkeit gewichtet. Was nur „knapp“ grob fahrlässig ist, führt zur Reduzierung, aber nicht mehr zum Verlust des Anspruchs. Mit schwerer werdendem Vorwurf wird die Zahlung immer weiter – gegebenenfalls auf Null – reduziert. Die Verwechslung des Rotlichts an einer Ampel mit mehreren Richtungspfeilen dürfte zum Beispiel zur Reduzierung, der plumpe Rotlichtverstoß nach wie vor zum Verlust des Anspruchs führen.
- Kündigt der Versicherer unterjährig wegen eines Fehlverhaltens des Versicherungsnehmers den Vertrag, darf er nach heutigem Recht die Prämie für das Restjahr (im schlimmsten Fall für 364 Tage!) behalten. In Zukunft muss dann auf den Tag genau abgerechnet werden.
Auswirkung auf „Jahresendkäufe“?
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