01.11.2004 · Fachbeitrag · ABC des Wettbewerbsrechts
Weniger Verbote und mehr Freiheiten für Werbung und Wettbewerb im Kfz-Handel
| Seit 8. Juli 2004 gilt das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Besondere Regeln für Aus-, Räumungs-, Jubiläums- und Schlussverkauf gibt es nicht mehr. Bagatellverstöße sollen nicht mehr verfolgt werden. Das neue UWG und die Abschaffung des Rabattgesetzes sowie der Zugabeverordnung, machen den Weg frei für neue kreative Werbeformen im Kfz-Handel. |
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