01.10.2005 | Abschreibung
Neues Software-System über fünf Jahre abschreiben
Aufwendungen zur Einführung eines neuen betriebswirtschaftlichen Software-Systems sind als immaterielle Wirtschaftsgüter linear über fünf Jahre abzuschreiben. Das haben die obersten Finanzbehörden entschieden. Damit sind die negativen Verfügungen des Landes Bremen und der Oberfinanzdirektion (OFD) Magdeburg überholt, die eine Nutzungsdauer von zehn Jahren vorgesehen haben. (OFD Chemnitz, Verfügung vom 28.7.2005, Az: S 2172 – 14/8 – St 21)
Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 3 | ID 85872