01.12.2005 | Änderungen beachten
Die Sozialversicherungswerte für 2006
Zum 1. Januar 2006 ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. Nachfolgend finden Sie die neuen Werte übersichtlich aufgelistet.
Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsrößen 2006 (in Euro)
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Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2006 (in Euro)
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Beitragssätze 2006
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Seit 1. Juli 2005 ist der Beitragssatz für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmer um 0,9 Prozentpunkte höher als für Arbeitgeber. Der maximale Arbeitgeberzuschuss für privat versicherte Mitarbeiter beträgt 236,91 Euro (Krankenversicherung) und 30,28 Euro (Pflegeversicherung) bzw. 12,47 Euro (Pflegeversicherung Sachsen).
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