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  • 01.01.2005 | Aktuelle Rechtsprechung

    Sachmangel oder Verschleiß?

    Wenn Sie an einen Verbraucher ein Fahrzeug verkaufen, müssen Sie ihm das Fahrzeug „frei von Sach- und Rechtsmängeln“ verschaffen. Mittlerweile gibt es einige Entscheidungen zu der Frage, wann überhaupt ein Sachmangel vorliegt und wann es sich lediglich um Verschleiß handelt. Liegt Verschleiß vor, kann der Kunde keinen Schadenersatz geltend machen. Wir stellen Ihnen zwei neuere Entscheidungen zu Gunsten von Kfz-Händlern vor.  

     

    Katalysator als Verschleißteil

    Bei einem mehr als neun Jahre alten Pkw mit einer Laufleistung von 150.000 km ist ein nicht mehr funktionierender Katalysator eine Verschleißerscheinung. Das hat das Amtsgericht (AG) Offenbach entschieden (Urteil vom 27.9.2004, Az: 38 C 276/04; Abruf-Nr. 043239). Folge: Der Kunde kann keinen Schadenersatz geltend machen.  

     

    Beachten Sie: Der Richter stellte klar, dass es von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt, ob ein Verschleiß oder Sachmangel vorliegt. Das AG Zeven hat zum Beispiel entschieden, dass der Katalysator kein Verschleißteil ist (DAR 2003, 279).  

     

    Schaden am Wasserpumpenlager als Verschleiß