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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Aktuelles BMF-Schreiben

    Angabe der Steuernummer auf Rechnungen und Gutschriften

    | Seit dem 1. Juli 2002 sind Sie verpflichtet, auf Rechnungen die Steuernummer anzugeben. Die Neuregelung hat im Kfz-Gewerbe für erhebliche Unsicherheit gesorgt und viele Fragen aufgeworfen. Einen Teil der Fragen beantwortet das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben vom 28. Juni 2002 (Az: IV B 7 - S 7280 - 151/02, Abruf-Nr. 020813). Wir erläutern Ihnen nachfolgend das Schreiben und sagen Ihnen, wie Sie sich in der Praxis verhalten sollten. |