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  • 31.03.2008 | Aktuelles Thema in der Kfz-Branche

    Der Verkauf von Feinstaubplaketten unterliegt der Umsatzsteuer

    von Steuerberater Hans-Georg Janzen, Kanzlei Dr. von der Hardt & Partner, Münster

    Gibt ein AU-Betrieb Feinstaubplaketten aus, erbringt er eine umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung. Es handelt sich nicht um einen durchlaufenden Posten. Der vereinnahmte Gesamtbetrag unterliegt der Umsatzsteuer.  

     

    Unsicherheit in der Branche

    Das scheint in der Praxis nicht allen bewusst zu sein. Aus Anfragen wissen wir: es gibt Betriebe, die meinen, der Verkauf der Plakette an den Fahrzeughalter sei umsatzsteuerfrei. Diese Meinung vertreten die Betriebe insbesondere dann, wenn sie die Plakette (plus Klebesiegel) von Ihrer Kfz-Innung oder Kreishandwerkerschaft erworben haben und diese keine Umsatzsteuer ausgewiesen haben.  

     

    Der Weg der Plakette zum Fahrzeughalter

    Die Plaketten gelangen in der Regel wie folgt in den Betrieb: Die Kfz-Innungen oder Kreishandwerkerschaften erwerben die Plaketten über das Siegelportal des ZDK im Internet bei den Siegelherstellern und verkaufen diese an autorisierte AU-Betriebe weiter. Fahrzeughalter können die Plakette dort erwerben.