01.07.2007 | Altersversorgung
BAG muss über Entgeltumwandlung entscheiden
Gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) München, über das wir in der Juni-Ausgabe (Seite 16) unter dem Titel „Vorsicht Falle: Arbeitgeber haftet für gezillmerte Entgeltumwandlungen“berichtet haben, ist Revision beim Bundesarbeitsgericht (BAG) eingelegt worden. Das Aktenzeichen lautet: 3 AZR 376/07.
Unser Tipp: Sollte ein ausscheidender Mitarbeiter Ihnen gegenüber Ansprüche geltend machen, können Sie mit dem Argument kontern, die Haftungsfrage sei nicht endgültig geklärt. Zudem haben einige Versicherer erklärt, Arbeitgeber in solchen Fällen von der Haftung freizustellen. Sprechen Sie Ihren Versicherer darauf an. Für Neu-Abschlüsse gilt: Keine gezillmerten Tarife verwenden oder sich vom Versicherer die Haftungsfreistellung zusichern lassen.